Das Gewaltschutzzentrum NÖ ist eine anerkannte Opferschutzeinrichtung, beauftragt und finanziert vom Bundesministerium für Inneres und vom Bundeskanzleramt - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung. Prozessbegleitung wird vom Bundesministerium für Justiz gefördert.
Träger ist der Verein Gewaltschutzzentrum NÖ für Gewaltprävention, Opferhilfe und Opferschutz, vertreten durch seine Geschäftsführerin Mag.a (FH) Michaela Egger, MA. Das Team des Gewaltschutzzentrums NÖ bilden Sozialarbeiterinnen und Juristinnen. Sie bieten psychosoziale Unterstützung und rechtliche Beratung, in englischer, französischer, serbischer/ kroatischer/bosnischer Sprache. Bei Bedarf werden DolmetscherInnen und Gebärdensprache-DolmetscherInnen beigezogen.
Ziel der Unterstützungsarbeit ist, die Sicherheit der Betroffenen zu erhöhen und sie zu ermächtigen, Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben wiederzuerlangen. Dies erfolgt durch pro-aktive Unterstützung und koordinierte Interventionen. Gewaltbelastete haben das Recht, dass ihnen aktiv Hilfe angeboten wird. Aber erst durch eine fortwährende Zusammenarbeit von Gewaltschutzzentrum, Polizei, Familien- und Strafgerichten sowie Kinder- und Jugendhilfe kann wirkungsvoller Opferschutz und Gewaltprävention geleistet werden.
Das Gewaltschutzzentrum NÖ bietet Unterstützung für Betroffene im gesamten Bundesland Niederösterreich.
Das Ziel der Tätigkeiten des Gewaltschutzzentrums NÖ lautet, häusliche Gewalt zu beenden und zu verhindern. Daher werden konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet, um die Gewaltschutzgesetze und Opferrechte laufend zu verbessern, Vorträge, Schulungen und Seminare für andere Berufsgruppen abgehalten und durch Öffentlichkeitsarbeit gesellschaftliche Veränderungsprozesse initiiert, um häusliche Gewalt dauerhaft zu ächten.
Konzept des Gewaltschutzzentrums NÖ
Häusliche Gewalt betrifft alle sozialen Nahbeziehungen: Gewalt in Partnerschaften oder zwischen Ex-PartnerInnen; FreundInnen oder Bekannten; häusliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen; Gewalt an Eltern durch ihre Kinder.
Familiäre Gewalt - verstanden als systematische Misshandlung und Kontrolle – ist allen empirischen Ergebnissen zufolge eine Gewalt, die meist von Männern in ihren intimen Beziehungen zu Frauen ausgeübt wird. Diese Gewalt gründet in einem hierarchischen Geschlechterverhältnis. Darauf hat die UNO bereits vor Jahren hingewiesen. Kinder und Jugendliche sind sowohl primäre Opfer von häuslicher Gewalt als auch ZeugInnen von Gewalt. Daher sind sie immer betroffen von häuslicher Gewalt.
Männer werden viel öfter Opfer von Gewalt im außerhäuslichen Bereich und mehrheitlich Opfer von Männergewalt. Im häuslichen Bereich wird Gewalt an Männern nicht selten auch von männlichen Familienmitgliedern ausgeübt.
Die Praxis ist an Sicherheit orientiert
Die Praxis des Gewaltschutzzentrums NÖ orientiert sich an dem Merkmal Sicherheit. Alle unterstützenden und intervenierenden Schritte werden darauf geprüft, inwieweit sie die Sicherheit der Betroffenen und ihrer Kinder erhöhen. Mit Gefährdungseinschätzungen und Sicherheitsplänen wird auf Sicherheitsbedürfnisse und Bedrohungsszenarien reagiert, wobei stets ein Weg gewählt wird, der für die Betroffenen subjektiv gangbar ist, um die Loslösung aus Gewaltverhältnissen und ein freies Planen der Zukunft zu ermöglichen.
Die Sicherheitspläne werden laufend an die jeweiligen Lebenssituationen der KlientInnen angepasst und wirken präventiv wie ermächtigend, weil es möglich wird, von der Gefühlsebene – Angst zu haben, sich ausgeliefert zu fühlen – auf die Handlungsebene zu wechseln (ich kann selbst dazu beitragen, mich sicherer zu fühlen).
Pro-aktive Unterstützung
Das Gewaltschutzzentrum NÖ nimmt nach Betretungsverboten der Polizei aktiv Kontakt mit den Opfern auf. Alle, die Gewalt erlebt haben, sollen nicht gezwungen sein, sich Hilfe zu organisieren. Meist haben die Betroffenen bereits Vieles versucht, um ihr physisches und psychisches Überleben zu sichern und sich und ihre Kinder zu schützen, bis sie die Polizei zu Hilfe rufen. Oftmals sind sie aufgrund ihrer Gewalterfahrungen geschwächt, fühlen sich gelähmt und ausgeliefert. Sobald mit dem Betretungsverbot eine Intervention von außen erfolgt, um die Gewaltspirale zu durchbrechen, muss Unterstützung aktiv angeboten werden, um die Ohnmacht und Isolation aufzubrechen und um Zugang zu rechtlichen Möglichkeiten zu erschließen.
Alle Interventionsprozesse sind geprägt von pro-aktiver Unterstützung, und sie bleibt nicht auf den Erstkontakt beschränkt. Sie ist leitend für die rechtliche Beratung, um Rechte bei Zivil- und Strafverfahren durchzusetzen; sie prägt den psychosozialen Unterstützungsprozess, der sich über einige Gespräche bis zur Betreuung über viele Monate erstrecken kann; und sie ist Ausgangspunkt von Interventionen bei Polizei, Justiz und Behörden, um Schutz und Sicherheit der Gewaltbetroffenen zu erhöhen.
Empowerment – Ermächtigung
„Ermächtigung“ der Betroffenen meint einen umfassenden Prozess der Stärkung. Er bezieht sich sowohl auf die seelische Verfassung der Gewaltopfer wie auch auf deren Ressourcen, die in der Gewaltbeziehung gehemmt, verschüttet oder entzogen waren. Die Betroffenen sollen nicht wieder in die Lage kommen, Gewalthandlungen eines Partners/einer Partnerin hinnehmen zu müssen. Daher beginnt der Prozess stets bei den vorhandenen Stärken der Betroffenen, ihren Überlebensstrategien, ihren Wünschen und Bedürfnissen, die verleugnet werden mussten. Alle Gewaltopfer sind nicht bloß Opfer, sie alle haben Stärken.
Niemand will Opfer sein, weil Opfer-Sein mit massiven Ohnmachtsgefühlen verbunden ist. Daher lehnen Viele es ab, als solche bezeichnet zu werden, suggeriert der Begriff doch, sie wären stets passiv gewesen. Ausgeblendet bleiben die vielfachen Strategien und Ressourcen, welche die Betroffenen anwendeten, um drohende Gewalt zu erkennen, Versuche, sich und die Kinder zu schützen, Strategien, um psychisch überleben zu können. Bleiben diese Strategien im Unterstützungsprozess ausgeblendet, wird der Opferstatus zementiert.
Gewalterfahrung ist immer mit massiven Grenzverletzungen und Missbrauch des Vertrauens verbunden. Schamgefühle dominieren. Empowerment als Stärkungsprozess ist ergebnisoffen: er kann Unterstützung bei einer Trennung sein, er kann aber auch Rückendeckung bedeuten, verändertes Verhaltens des Partners einzufordern.
Damit die Betroffenen ihr Leben wieder selbstbestimmt entwerfen können, müssen im Unterstützungsprozess die individuellen Lebenslagen und Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen berücksichtigt werden. Denn Frauen, die in gewaltbelasteten Beziehungen leben, sind keine einheitliche Gruppe. Sie unterscheiden sich beispielsweise aufgrund ihrer Klasse, Bildung, Alter uvm. So ist es etwa für Asylanwerberinnen und Migrantinnen, die aufgrund ihres Aufenthaltstitels an den Misshandler gebunden sind und nicht arbeiten dürfen, besonders schwierig, Gewaltbeziehungen hinter sich zu lassen.
Gewaltbeziehung als Hintergrundfolie
Gewalt im häuslichen Bereich wird in der Regel nicht einmalig, sondern wiederholt verübt. Sie hört nicht von selbst auf, sondern nimmt an Schwere und Intensität zu. Daher kann häusliche Gewalt nicht als eine Summe von einmaligen, situativ bedingten Konflikten gesehen werden, die entgleisen und in Gewalt enden. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen meint Beziehungen, in denen Gewalt latent droht, in denen eine Frau weiß, dass sie vor der Gewalt des Partners nie sicher sein kann.
Gewalt ist eine existenzielle Bedrohung, die Gefühle der Angst und des Ausgeliefertseins nach sich zieht. Gewalt erschüttert das Selbstbild des Opfers, sein Selbstwertgefühl und seine Selbstachtung. Als psychische Gewalt wird dem Opfer der Willen des Täters aufgezwungen, als physische Gewalt werden die Grenzen des Körpers verletzt. Eine Gewaltbeziehung bedeutet, in der Gewalt des anderen zu leben – der Gewalttäter dominiert die Welt des Opfers. Es lernt diese Gesetze, entwickelt Anpassungsstrategien und bezahlt diesen Prozess mit der Aufgabe von Autonomie.
Eine der wichtigsten Anpassungsleistungen ist die Teil-Identifikation mit dem Gewalttäter. Diese gründet in der Suggestion des Täters, dass die Gewalttätigkeit vom Verhalten des Opfers abhänge. Mit der Übernahme der Täterperspektive wähnt sich das Opfer im Glauben, es in der Hand zu haben, Gewalt zu erleiden oder zu vermeiden – es erlaubt der gewaltbelasteten Frau scheinbar eine Position der Stärke zurückzugewinnen, der traumatisierende Kontrollverlust wird scheinbar überwunden.
Die Täterperspektive wird zur Lebenslüge des Opfers. Dies hat weitreichende Folgen: allmählich akzeptiert das Opfer, dass es Verhalten gibt, das Gewalt rechtfertigen kann; es übernimmt die Tätersicht, minderwertig zu sein; der Täterwille dehnt sich in den Körper des Opfers aus und bricht den Widerstand der Gewaltbetroffenen.
Gewalterfahrungen sind traumatische Erfahrungen. Das Trauma der Gewaltbeziehung unterscheidet sich vom Trauma einer kurzen Gewalterfahrung, indem sich das Opfer von sich selbst entfremdet: zum Objekt degradiert, dem Würde und Achtung als Person vorenthalten wird, erlernt die Frau in der gewaltbelasteten Beziehung, dass es ihr gut geht, wenn es ihm, dem Täter, gut geht. Ausstieg aus einer Gewaltbeziehung bedeutet daher für Gewaltopfer – neben der Angst vor dem Täter, Angst um die Kinder - immer auch, den Prozess der Entfremdung von sich selbst zu überwinden – dies ist zwangsläufig mit Zeit verbunden und kann nicht von heute auf morgen erfolgen.
Kooperationen – die Interventionskette
Die Gewaltschutzgesetze haben eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen etabliert. Die Polizei informiert das Gewaltschutzzentrum schriftlich über jedes Betretungsverbot und jede Stalking-Anzeige. Leben minderjährige Kinder in der Familie, wird auch die Kinder- und Jugendhilfe informiert.
Neben den konkreten Maßnahmen des Opferschutzes soll dieses Ineinandergreifen von Interventionen lückenlosen Schutz vor Gewalt garantieren. Sinnbild dieser Praxis ist die Interventionskette. Denn keine Institution kann allein wirksam gegen häusliche Gewalt vorgehen, effiziente Interventionen brauchen aktive Kooperationsbündnisse.