Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns. Die Beratung des Gewaltschutzzentrums NÖ erfolgt vertraulich und kostenlos. Informieren Sie das Gewaltschutzzentrum NÖ (Tel.: 02742/319 66) über Gewaltvorfälle und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Kostenlose Frauenhelpline:
24h erreichbar unter 0800/222 555.

 

Informationsmaterialien

  • Folder Gewaltschutzzentrum NÖ - Download
  • Folder Wegweisung, Betretungsverbot & Einstweilige Verfügung - Download
  • Folder Stalking - Download
  • Broschüre Schützen-Unterstützen - Download
  • Flyer Gewaltschutzzentrum NÖ mit Piktogrammen gegen Gewalt - Download

Informationen über Prozessbegleitung des Bundesministeriums für Justiz

Informationsfolder Prozessbegleitung in verschiedenen Sprachen (arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, kroatisch, polnisch, rumänisch, russisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, spanisch, tschechisch, türkisch, ungarisch, chinesisch, tschetschenisch, farsi/dari, italienisch, kurdisch, mazedonisch, portugisisch, ukrainisch, urdu)

Fremdsprachige Folder zum Schutz vor Gewalt sind in 20 Sprachen abrufbar, sowie in Blindenschrift und für gehörlose Frauen

 

Folder in Fremdsprachen

Arabisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NÖ-Arabisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Arabisch
Folder-Stalking-Arabisch

Englisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Englisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Englisch
Folder-Stalking-Englisch

Farsi:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Farsi
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Farsi
Folder-Stalking-Farsi

Polnisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Polnisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Polnisch
Folder-Stalking-Polnisch

Rumänisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Rumaenisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Rumaenisch
Folder-Stalking-Rumaenisch

Russisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Russisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Russisch
Folder-Stalking-Russisch

Serbisch:
Folder-Gewatschutzzentrum-NOe-Serbisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Serbisch
Folder-Stalking-Serbisch

Slowakisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Slowakisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Slowakisch
Folder-Stalking-Slowakisch

Tschechisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Tschechisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Tschechisch
Folder-Stalking-Tschechisch

Türkisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Tuerkisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Tuerkisch
Folder-Stalking-Tuerkisch

Ungarisch:
Folder-Gewaltschutzzentrum-NOe-Ungarisch
Folder-Betretungsverbot-Einstweilige-Verfuegung-Ungarisch
Folder-Stalking-Ungarisch

 

Projekt "Stimmen gegen Hass im Netz"

Das Bundesministerium für Inneres verwendet den Kurzfilm für Ausbildungszwecke von Polizist*innen. Außerdem verwendet der Verein „Respect.lu“, der seinen Sitz in Luxemburg hat, den Film ebenfalls in seiner Präventionsarbeit.

Informationsvideo zum Projekt "Stimmen gegen Hass im Netz"

Informationsfolder zum Projekt

 

Reformvorschläge, Broschüren

 

Standards für opferorientierte Täterarbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferorientierte Täterarbeit hat Standards für die Kooperation zwischen Opferschutzeinrichtungen und Täterarbeitseinrichtungen erarbeitet und beschlossen.

  • Standards für opferorientierte Täterarbeit 2016 - Download

 

Tätigkeitsberichte

  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2022 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2021 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2020 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2019 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2018 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2017 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2016 - Download
  • Tätigkeitsbericht / Broschüre / 2015 - Download
  • Tätigkeitsbericht / Plakat / 2015 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2014 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2013 - Download
  • Tätigkeitsbericht und Statistik 2012 - Download

 

Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen

Infoseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen

Projekt bidok gegen Gewalt (Information in leichter Sprache mit Video)

 

Informationen in Gebärdensprache:

 

Gesetze

Die Gewaltschutzgesetze haben häusliche Gewalt enttabuisiert. Gewalt im Privaten wird nicht länger als „Problem der Betroffenen“ erachtet, sondern als Menschenrechtsverletzung ernst genommen. Geschädigte haben Anspruch auf Schutz und Hilfe, gewalttätige Personen erfahren, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird. Daher wirken die Gesetze präventiv.

Die Gesetze haben die Handlungsmöglichkeiten von Frauen, die in gewaltbelasteten Beziehungen leben, erweitert und vielen von ihnen Wege aus der Gewaltbeziehung eröffnet. Häusliche Gewalt zu ahnden, ist ein staatliches Anliegen. Daher müssen nicht mehr jene, die Gewalt in den eigenen vier Wänden Gewalt erfahren, aus ihrem vertrauten sozialen Umfeld flüchten, sondern diejenigen, die Gewalt ausüben, werden zur Verantwortung gezogen: Die Polizei hat bei Einschreiten bei Gewalt in der Familie Gefährder*innen aus der Wohnung wegzuweisen und ihnen das Betreten für zwei Wochen zu verbieten (§ 38 a SPG). Zusätzlich zum Betretungsverbot wird auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen, sodass sich Gefährder*innen den Opfern nicht auf 100m annähern dürfen. Das polizeiliche Verbot kann mithilfe einer Einstweiligen Verfügung für die Wohnung bis zu sechs Monaten verlängert werden (§ 382 b EO), Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie Annäherungsverbote können bis zu einer Dauer von einem Jahr erlassen werden (§ 382 c EO).

Die Gewaltschutzgesetze orientieren sich an folgenden Leitlinien:

  • Der Staat ist verantwortlich für die Verhinderung und Ahndung von Gewalttaten
  • Gewalt in der Familie ist kriminelles Unrecht
  • Der Gefährder/die Gefährderin ist für seine/ihre Gewalttätigkeit verantwortlich
  • Der Sicherheitsanspruch des Opfers hat Priorität

Gewaltschutzgesetze

3. Gewaltschutzgesetz

 

Istanbulkonvention

Mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, der sogenannten Istanbulkonvention, liegen umfassende Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt an Frauen vor.

Im August 2014 ist die sogenannte Istanbulkonvention als verbindliche Rechtsnorm gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt in Kraft getreten, sie sieht Maßnahmen in den Bereichen Betreuung und Hilfe für Gewaltbetroffene, Rechtsschutz, zivil- und strafrechtliche Verfahren, sowie Prävention vor. Gegenwärtig ist die Konvention das bedeutendste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa.