Wir unterstützen:
  • alle Opfer von häuslicher Gewalt, Frauen, Kinder und Männer
  • Opfer von beharrlicher Verfolgung
  • Gewaltbetroffene und Opfer sexualisierter Gewalt, die sich direkt an uns wenden, oder von anderen Institutionen und Personen an uns verwiesen werden – sei es, weil sie Stützung in einer krisenhaften Situation wünschen, rechtliche Schritte einleiten oder/und Informationen einholen wollen oder juristische und psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen wollen
  • andere Berufsgruppen wie beispielsweise MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens, der Polizei, der Zivil- und Strafgerichte. Mit Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren soll das Bündnis gegen häusliche Gewalt gefestigt werden
  • die interessierte Öffentlichkeit. Medienpräsenz, Beteiligung an Diskussionen in der Fachöffentlichkeit und Informationsveranstaltungen können durch Wissensvermittlung und Sensibilisierung gesellschaftliche Veränderungen im Sinne der Gewaltprävention herbeizuführen

Beratung bei Gewalt in der Familie, häuslicher Gewalt

Sind Sie oder Ihre Kinder in Ihrer Familie von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen?

Wir bieten:

  • Hilfen zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen und Gefährdungseinschätzungen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Rechtliche Beratung
  • Information und Unterstützung nach Betretungsverbot, Anzeige oder Verhaftung des Täters
  • Unterstützung der mitbetroffenen Kinder
  • Hilfestellung bei Behördenkontakten

Wir unterstützen Sie, Perspektiven für ein gewaltfreies selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.

Sicherheitsmaßnamen

  • Speichern Sie die Notrufnummer 133 in Ihr Handy bzw. in das Handy Ihrer Kinder ein.
  • Kontrollieren Sie, ob der Empfang Ihres Handys in allen Räumen der Wohnung oder des Hauses funktioniert (z.B. im Bad oder im WC).
  • Rufen Sie in einer Gefahrensituation sofort die Polizei über die Notrufnummer 133. Das Gewaltschutzzentrum NÖ stellt Ihnen bei Bedarf ein Notrufhandy zur Verfügung.
  • Führen Sie vorbeugende Gespräche mit Nachbarn und Freunden Ihres Vertrauens, damit diese für Sie die Polizei verständigen.
  • Speichern Sie Drohungen auf Ihrer Mobilbox und melden Sie diese der Polizei.
  • Lassen Sie Verletzungen von einem Arzt behandeln und bestätigen, auch wenn sie keine Anzeige erstatten wollen.
  • Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen oder von Sachbeschädigungen.
  • Legen Sie Gedächtnisprotokolle über Gewaltvorfälle (z.B. Drohungen) an.
  • Bereiten Sie für Akutsituationen einen "Notfallkoffer" mit notwendigen Dokumenten, Adressen, Medikamenten, Schlüsseln, Kleidung, Geld usw. vor.
  • Haben Sie Freunde/Verwandte, die einige Zeit bei Ihnen wohnen und Sie außer Haus begleiten können?
  • Besitzt der Gefährder Waffen? Nicht nur Schusswaffen sollten behördlich gemeldet werden.
  • Weitere Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung/im Haus: Gegensprechanlage, Sicherheitsschloss, Schlüssel immer stecken lassen!
  • Erklären Sie Ihren Kindern die Situation, damit auch diese die Wohnungstüre nicht öffnen.
  • Benachrichtigen Sie Kindergärten und Schulen.
  • Wenn Sie als NachbarIn, PassantIn usw. Drohungen oder Gewalttätigkeiten miterleben, rufen Sie sofort Polizei.
  • Kontaktieren Sie uns. Eine Beraterin des Gewaltschutzzentrum NÖ erarbeitet einen individuellen Sicherheitsplan mit Ihnen.

Was können Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Frau in einer gewaltbelasteten Beziehung lebt oder einer nahestehenden Person Gewalt widerfährt?

  • Hören Sie zu! Beziehen Sie Position, indem Sie Ihre Vermutungen ansprechen. Dies sollten Sie jedoch nur tun, wenn der Täter / die Täterin nicht in der Nähe ist. Das Schweigen der Umwelt schützt die Gewaltausübenden!
  • Holen Sie Informationen über professionelle Hilfsmöglichkeiten ein (z.B. bei der Frauenhelpline 0800 222 555) und geben Sie diese an die Betroffenen weiter.
  • Übereilte Aktionen führen zu entmutigten HelferInnen, wenn die Betroffenen noch keine Unterstützung annehmen können.
  • Versuchen Sie, konkrete Hilfsangebote für den Krisenfall zu vereinbaren („Bei mir können Sie immer telefonieren. Sie können jederzeit zu mir kommen.“)
  • Bieten Sie wiederholt Hilfe an, ohne Druck auszuüben.
  • Hören Sie Hilfeschreie oder werden Sie ZeugIn von Gewalt, sollten Sie rasch handeln, die Polizei rufen (Notruf 133) und Hilfe organisieren.
  • Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr.
  • Informieren Sie die Kinder- und Jugendhilfe, wenn Kinder von Gewalt bedroht / betroffen sind.

Stalkingberatung

Werden Sie von einer Person gegen Ihren Willen belästigt, bedrängt oder bedroht? Unter Stalking oder beharrlicher Verfolgung wird ein Verhalten verstanden, das Opfer mittels verfolgen, auflauern, ausspionieren, brieflicher oder telefonischer Belästigung und anderer Verfolgungshandlungen in ihrer psychischen und physischen Gesundheit massiv beeinträchtigt. Stalker und Stalkerinnen zwingen den Betroffenen ihre Nähe auf. Ziel ihrer Verfolgungshandlungen ist es, den Beziehungsabbruch rückgängig zu machen oder eine Beziehung aufzunehmen. Nicht selten folgen Stalking-Handlungen auf das Ende einer Gewaltbeziehung.

Wir bieten:

  • Hilfen zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen und Gefährdungseinschätzungen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Rechtliche Beratung
  • Information und Unterstützung nach Betretungsverbot, Anzeige oder Verhaftung des Täters

Wir unterstützen Sie, Perspektiven für ein gewaltfreies selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.

Sicherheitsmaßnamen

  • Rufen Sie in bedrohlichen Situationen die Polizei (Notruf 133).
  • Machen Sie dem Täter / der Täterin einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen (dann ignorieren Sie die Person, nehmen keine Geschenke mit unbekannter Adresse an und wechseln Ihre Telefonnummer) - ABSTINENZ.
  • Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie gestalkt werden - TRANSPARENZ.
  • Bitten Sie Angehörige / FreundInnen / ArbeitskollegInnen, keine Informationen über Sie weiterzugeben.
  • Dokumentieren Sie alle Vorfälle genau und bewahren Sie Briefe auf, speichern Sie SMS und E-Mails - DOKUMENTATION.
  • Versuchen Sie mit KONSEQUENZ auf die Belästigungen des Täters / der Täterin nicht mehr zu reagieren.

Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen?

  • Strafanzeige
  • Einstweilige Verfügung
  • Unterlassungsklage

Prozessbegleitung

Werden Sie in einem Strafverfahren aussagen? Haben Sie Angst, sich mit dem Gewalttäter konfrontieren zu müssen?

Prozessbegleitung anerkennt, dass Gewalthandlungen bei Opfern Spuren und Wunden hinterlassen, weshalb ihnen juristische und psychosoziale Unterstützung in Strafverfahren und bei Diversion zusteht.

Psychosoziale Prozessbegleitung hat die „Opferschonung“ zum Ziel, um alle mit den Strafverfahren verbundenen emotionalen Belastungen für Gewaltopfer möglichst gering zu halten. Dies erfolgt durch

  • Rechtliche Beratung zu Anzeige und allen Verfahrensschritten des Strafverfahrens / der Diversion,
  • Begleitung zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen,
  • Psychosoziale Unterstützung der Gewaltopfer hinsichtlich ihrer Befürchtungen und Ängste, die mit einem Strafverfahren verbunden sind,
  • Vermittlung von juristischer Prozessbegleitung durch RechtsanwältInnen,
  • Information über weiterführende Schritte (wie Verbrechensopfergesetz).

Juristische Prozessbegleitung leisten RechtsanwältInnen, welche vom Gewaltschutzzentrum NÖ. beauftragt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Opferrechte in Strafverfahren zu wahren.

Gewaltopfer, denen im Strafverfahren / bei Diversion psychosoziale Prozessbegleitung gewährt wird, können auch in Zivilverfahren psychosoziale Prozessbegleitung erhalten.

Informationen über Prozessbegleitung des Bundesministeriums für Justiz

Informationsfolder Prozessbegleitung in verschiedenen Sprachen (arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, kroatisch, polnisch, rumänisch, russisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, spanisch, tschechisch, türkisch, ungarisch, chinesisch, tschetschenisch, farsi/dari, italienisch, kurdisch, mazedonisch, portugisisch, ukrainisch, urdu)


Schulungen | Fortbildungen

Sind Sie in Ihrem beruflichen Umfeld mit häuslicher Gewalt / Gewalt in der Familie und / oder Stalking konfrontiert? In Workshops, Seminaren und Schulungen zu häuslicher Gewalt und Stalking thematisieren wir Hintergründe zu häuslicher Gewalt und Stalking, besprechen effiziente Handlungsmöglichkeiten und wollen uns zu praktischen Hilfestellungen austauschen. Denn Eingreifen kann Leben retten.

Wir bieten gegenwärtig:

  • Seminare zu „Gewalt in der Privatsphäre“ in der Grundausbildung der Polizei
  • Fortbildungen, Workshops und Vorträge für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen
  • Lehrveranstaltungen in Bildungseinrichtungen z. B. Fachhochschule für Soziale Arbeit
  • Workshops in Schulen